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Sachverständige
in Deutschland
Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere
Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie
unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Die
fachlichen Bestellungsvoraussetzungen stehen im Internet aktuell
unter www.ifsforum.de zur Verfügung.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität.
Die
öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der
Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete
Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders
glaubhaft sind. Die Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten
und anderer Sachverständigenaufgaben wie Beratung, Überwachung, Überprüfung
sowie schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten.
Derzeit
gibt es in Deutschland etwa 8.200 von den Industrie- und
Handelskammern sowie einigen anderen Bestellungskörperschaften öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige.
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